Aktuelles2020-03-04T16:35:42+01:00

An dieser Stelle finden Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich Schäden an Gebäuden

1302, 2025

Achtsam zu Asbest

Von |News|

Achtsam zu Asbest Trotz aller Turbulenzen verabschiedete die deutsche Bundesregierung die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese Verordnung mit Gesetzeskraft schreibt dem Bauhandwerk bei Eingriffen in die Bausubstanz eine Untersuchungspflicht auf Asbest vor, sofern das Gebäude vor dem 31.10.1993 erbaut wurde. Kein

2101, 2025

Schaden vor der Wasseruhr, zählt nicht

Von |News|

Schaden vor der Wasseruhr, zählt nicht Nicht selten kommt es zu Wasserschäden, weil der Hausanschluss vor der Wasseruhr undicht wird. Die wenigsten wissen, dass derartige Schäden, die manchmal bis zu vollgelaufenen Kellern reichen, Hauseigentümern in der Gebäudeversicherung nicht angerechnet werden

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